Feuer­be­stattung (Kremation) in Frankfurt

Bei einer Feuer­be­stattung wird der Verstorbene einge­äschert und die Asche in einer Urne – in der Regel auf dem Friedhof – beigesetzt.

Urne bei einer Feuerbestattung

standar­di­sierter Prozess

Eine Feuer­be­stattung erfolgt gemäß einem standar­di­sierten Prozess:

Die Hinter­blie­benen wählen einen Sarg für die Trauer­feier und die Einäscherung aus. Dieser Sarg muss bestimmte Vorschriften erfüllen, die für die Feuer­be­stattung gelten:

  • Material: Unbehan­deltes, natur­be­las­senes Holz
  • Keine Metalle: Beschläge und Zierele­mente aus Metall müssen entfernt sein
  • Ausstattung: Brennbare Innen­aus­stattung (z. B. Baumwoll­stoff)
  • Technische Richt­linien: Einhaltung der VDI 3891 (z. B. Heizwert, Emissionen)

In Deutschland ist die Einäscherung aus techni­schen Gründen nur mit Sarg erlaubt. Es besteht Sargpflicht.

Trauer­feier bei der Feuer­be­stattung

Vor der Einäscherung kann eine Trauer­feier am Sarg statt­finden. Angehörige haben hier die Gelegenheit, Abschied zu nehmen und Erinne­rungen zu teilen.

Die Trauer­feier kann in einer Kirche, einer Trauer­halle oder an einem anderen gewünschten Ort statt­finden.

Überführung ins Krema­torium

Der Sarg wird nach der Trauer­feier in das Krema­torium überführt. Dort erfolgt die Einäscherung, bei der der Sarg mit dem Verstor­benen durch hohe Tempe­ra­turen in Asche umgewandelt wird.

Die Asche wird gesammelt und in einer Urne aufbe­wahrt.

Beisetzung der Asche

Die Asche kann auf verschie­denen Wegen beigesetzt werden. Dies kann auf einem Friedhof in einem dafür vorge­se­henen Urnengrab oder ‑feld erfolgen.

Alter­nativ ist auch eine Beisetzung in einem Kolum­barium, einer Urnenwand oder an einem anderen dafür vorge­se­henen Ort möglich.

Oft werden auch Trauer­wälder oder Trauer­haine genutzt, um Urnen im Zuge einer Baumbe­stattung beizu­setzen. In Frankfurt ist beispiels­weise der Waldfriedhof Oberrad beliebt.

Dokumen­tation

Der gesamte Prozess wird sorgfältig dokumen­tiert. Dies beinhaltet die Identi­fi­zierung des Verstor­benen, die Durch­führung der Einäscherung und die Beisetzung der Urne.

Die Dokumen­tation gewähr­leistet die Einhaltung gesetz­licher Bestim­mungen und gibt den Angehö­rigen Gewissheit über den Verlauf der Feuer­be­stattung.

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