Fried­hofs­ge­bühren in Frankfurt am Main auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie die Fried­hofs­ge­bühren der Stadt Frankfurt am Main möglichst übersichtlich aufbe­reitet.

Frankfurt am Main Fluss und Skyline

Die Satzung wurde gemäß den §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessi­schen Gemein­de­ordnung beschlossen und ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Sie enthält die verschie­denen Gebüh­ren­ord­nungen für Verwal­tungs­auf­gaben, Bestat­tungen und die Nutzung der Trauer­halle sowie anderer Einrich­tungen.

Übersicht der Gebühren

Verwal­tungs­ge­bühren

In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für Verwal­tungs­auf­gaben im Zusam­menhang mit der Fried­hofs­nutzung der Stadt Frankfurt. Diese umfassen unter anderem die Übertragung von Nutzungs­rechten sowie Geneh­mi­gungen für bestimmte Amtshand­lungen.

LeistungGebühr
Übertragung eines Nutzungs­rechtes.89 €
Erteilung oder Ablehnung einer Ausnahme gemäß § 38 Abs. 3 der Fried­hofs­ordnung.67 €
Geneh­migung oder Ablehnung eines Antrags auf Umbettung/Ausgrabung.311 €
Bearbeitung eines Antrages zur Geneh­migung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von über 50 cm und/oder einer sonstigen Grabaus­stattung mit einer Höhe von über 50 cm – auch in Kombi­nation mit den unter 1.5 aufgeführten Grabaus­stat­tungen.133 €
Bearbeitung eines Antrages zur Geneh­migung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von bis zu 50 cm und/oder einer sonstigen Grabaus­stattung von bis zu 50 cm und/oder einer Grabmal­platte und/oder einer Grabplatte für Urnen­kammern und/oder einer Einfassung und/oder einer Abdeckung.100 €

Die genannten Gebühren decken die notwen­digen Bearbei­tungen und Entschei­dungen der Stadt Frankfurt im Rahmen der Fried­hofs­ver­waltung ab. Es besteht kein Anspruch auf Ermäßigung bei Nicht­in­an­spruch­nahme einer oder mehrerer Leistungen.

Bestat­tungs­ge­bühren

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Bestat­tungen auf den städti­schen Fried­höfen. Die Gebühren decken verschiedene Arten von Bestat­tungen wie Erdbe­stat­tungen und Urnen­bei­set­zungen ab, inklusive spezi­fi­scher Leistungen.

Erdbe­stat­tungen

LeistungGebühr
Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.596 €
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr983 €
Nicht-Bestat­tungs­pflichtige499 €

Die Gebühren für Erdbe­stat­tungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Benutzung des Toten­hauses zur Aufbe­wahrung eines Sarges am Tag der Bestattung.
  • Überführung des Sarges zur Grabstätte (innerhalb des Friedhofs).
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte (ausge­nommen Gruft).
  • Einsenken des Sarges.
  • Stecken eines Notkreuzes, sofern eine indivi­duelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
  • Transport von Kränzen von der Trauer­feier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.

Urnen­bei­set­zungen

LeistungGebühr
In einer Reihen- oder Wahlgrab­stätte in einer Erdgrab­stätte1.006 €
In einer Kammer/Röhre789 €

Die Gebühren für Urnen­bei­set­zungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Überführung der Urne innerhalb des Stadt­ge­bietes bis zur Grabstätte.
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte.
  • Einsenken der Urne.
  • Stecken eines Notkreuzes, sofern eine indivi­duelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
  • Aufbe­wahrung der Urne.
  • Transport von Kränzen von der Trauer­feier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.

Die Nicht­in­an­spruch­nahme einer oder mehrerer der genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Gebüh­ren­er­mä­ßigung.

Ausgra­bungen und Wieder­bei­set­zungen

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Ausgra­bungen und Wieder­bei­set­zungen auf den städti­schen Fried­höfen. Diese Gebühren decken die notwen­digen Amtshand­lungen bei der Entnahme und erneuten Beisetzung von Särgen und Urnen.

LeistungGebühr (Euro)
Ausgrabung eines Sarges vor Ablauf der Ruhefrist2.457 €
Ausgrabung eines Sarges nach Ablauf der Ruhefrist2.026 €
Ausgrabung und Entnahme einer Urne791 €
Ausgrabung und Wieder­bei­setzung einer oder mehrerer Urnen in derselben Grabstätte1.006 €

Die Gebühren für Ausgra­bungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Ausheben und Schließen der Grabstätte bzw. Öffnen und Schließen einer Kammer/Röhre.
  • Heraus­nahme der/des Verstor­benen, deren oder dessen Reste oder der Urne aus der Grabstätte.
  • Transport der/des Verstor­benen, deren oder dessen Reste oder der Urne in einem von Dritten zu stellenden Behältnis zum Totenhaus des Fried­hofes.
  • Benutzung des Toten­hauses am Tag der Ausgrabung.
  • Aufbe­wahrung der Urne.
  • Versand der Urne an eine andere Fried­hofs­ver­waltung (wenn notwendig).

Die Nicht­in­an­spruch­nahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Nutzung der Trauer­halle und sonstiger Räume

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für die Nutzung der Trauer­halle sowie weiterer Räume im Zusam­menhang mit Trauer­feiern und Bestat­tungen.

Nutzung der Trauer­halle für eine Trauer­feier

LeistungGebühr
Kategorie A / 30 Minuten252 €
Kategorie A / 60 Minuten504 €
Kategorie A / 90 Minuten756 €
Kategorie A, Verlän­gerung je angefangene 15 Minuten126 €
Kategorie B / 30 Minuten234 €
Kategorie B / 60 Minuten468 €
Kategorie B / 90 Minuten702 €
Kategorie B, Verlän­gerung je angefangene 15 Minuten117 €
Kategorie C / 30 Minuten38 €
Kategorie C / 60 Minuten76 €
Kategorie C / 90 Minuten114 €
Kategorie C, Verlän­gerung je angefangene 15 Minuten19 €

Die Gebühren für die Nutzung der Trauer­halle beinhalten folgende Leistungen:

  • Benutzung des Toten­hauses zur Aufbe­wahrung eines Sarges am Tag der Trauer­feier
  • Gestellung einer Grund­de­ko­ration mit Pflanzen und Kerzen­leuchtern
  • Gestellung eines Pultes oder Tisches
  • Nutzung der stadt­ei­genen Musik­an­lagen

Nutzung der Trauer­halle ohne Trauer­feier

LeistungGebühr
Kategorie A / je 15 Minuten126 €
Kategorie B / je 15 Minuten117 €
Kategorie C / je 15 Minuten19 €

Nutzung von sonstigen Räumen (Toten­häuser, Tiefkühl­zellen und Ritusraum) als Neben­leistung zur Bestattung oder Nutzung der Trauer­halle

RaumGebühr
Nutzung des Toten­hauses zur Aufbe­wahrung eines Sarges je Kalen­dertag138 €
Unter­stellung in Tiefkühl­zelle/-raum je Kalen­dertag180 €
Raum für rituelle Waschung193 €

Alleinige Nutzung von sonstigen Räumen

RaumGebühr
Nutzung des Toten­hauses zur Aufbe­wahrung eines Sarges je Kalen­dertag138 €
Unter­stellung in Tiefkühl­zelle/-raum je Kalen­dertag180 €
Raum für rituelle Waschung193 €

Die Nicht­in­an­spruch­nahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Grabnut­zungen

In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für die Nutzung verschie­dener Grabarten auf den städti­schen Fried­höfen, einschließlich Wahlgrab­stätten, Urnen­wahl­grab­stätten, Reihen­grab­stätten sowie die Verlän­gerung und den Voraus­erwerb von Nutzungs­rechten.

Wahlgrab­stätten (Nutzungs­dauer für 25 Jahre)

Erdwahl­grab­stättenGebühr‎‎‎‎
Erdwahl­grab­stätte als Einzel­wahl­grab­stätte1.751 €
Erdwahl­grab­stätte als Doppel­wahl­grab­stätte2.803 €
Erdwahl­grab­stätte als Mehrfach­grab­stätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppel­wahl­grab­stätte1.328 €
Ausge­mauerte Erdwahl­grab­stätte (Gruft) – ohne Aufbau, pro Einheit (Nutzungs­dauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Besei­tigung)9.806 €
Ausge­mauerte Erdwahl­grab­stätte (Gruft) – mit Aufbau, pro Einheit (Nutzungs­dauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Besei­tigung)16.174 €
Erdwahl­grab­stätte im gärtner­be­treuten Grabfeld1.436 €
Rasen­ein­zel­erd­wahl­grab­stätte2.397 €
Rasen­dop­pel­erd­wahl­grab­stätte4.222 €

Die Gebühren für ausge­mauerte Erdwahl­grab­stätten beinhalten die Zulassung der Ausmauerung für die Dauer von 40 Jahren sowie die Besei­tigung der Gruft. Die Nicht­in­an­spruch­nahme einzelner Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Urnen­wahl­grab­stättenGebühr
Urnen­wahl­grab­stätte für Beiset­zungen in der Erde1.698 €
Urnen­kammer als Einzel­grab­stätte2.659 €
Urnen­kammer als Doppel­grab­stätte4.361 €
Urnen­kammer als Mehrfach­grab­stätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppel­grab­stätte1.702 €
Rasen­ur­nen­wahl­grab­stätte mit zentraler Ablage­mög­lichkeit1.341 €
Rasen­ur­nen­wahl­grab­stätte mit indivi­du­eller Ablage­mög­lichkeit1.489 €
Urnen­wahl­grab­stätte im Trauerhain1.404 €
Urnen­wahl­grab­stätte im Trauerwald1.353 €
Famili­en­ur­nen­wahl­grab­stätte für bis zu 4 Urnen im gärtner­be­treuten Grabfeld1.110 €
Partner­ur­nen­wahl­grab­stätte für bis zu 2 Urnen im gärtner­be­treuten Grabfeld969 €
Einzel­ur­nen­wahl­grab­stätte für 1 Urne im gärtner­be­treuten Grabfeld910 €

Die Gebühr für die Urnen­wahl­grab­stätte im Trauerwald umfasst ein Namens­schild mit Geburts- und Sterbe­daten. Die Nicht­in­an­spruch­nahme des Schildes berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Reihen­grab­stätten (Nutzungs­dauer für 20 Jahre)

Erdrei­hen­grab­stättenGebühr
Erdrei­hen­grab­stätte1.117 €
Erdrei­hen­grab­stätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr (Nutzungs­dauer für 15 Jahre)350 €
Reihen­grab­stätte in einer Gemein­schafts­grab­stätte für Nicht-Bestat­tungs­pflichtige (Nutzungs­dauer für 15 Jahre)217 €
Rasen­er­d­rei­hen­grab­stätte1.703 €
Erdrei­hen­grab­stätte im gärtner­be­treuten Grabfeld1.048 €
Urnen­rei­hen­grab­stättenGebühr
Urnen­rei­hen­grab­stätte für Beiset­zungen in der Erde435 €
Rasen­ur­nen­rei­hen­grab­stätte932 €
Urnen­rei­hen­grab­stätte im Trauerhain1.015 €
Urnen­rei­hen­grab­stätte im gärtner­be­treuten Grabfeld737 €


Verlän­gerung und Voraus­erwerb von Nutzungs­rechten

Art der GrabstätteGebühr pro Jahr
Die Gebühr beträgt für jedes Jahr bei:
a) Erdwahl­grab­stätten
Einzel­wahl­grab­stätte70,04 €
Doppel­wahl­grab­stätte112,12 €
Mehrfach­grab­stätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppel­wahl­grab­stätte53,12 €
Ausge­mauerte Erdwahl­grab­stätte (Gruft) – ohne Aufbau245,15 €
Ausge­mauerte Erdwahl­grab­stätte (Gruft) – mit Aufbau404,35 €
Erdwahl­grab­stätte im gärtner­be­treuten Grabfeld57,44 €
Rasen­ein­zel­erd­wahl­grab­stätte95,88 €
Rasen­dop­pel­erd­wahl­grab­stätte168,88 €
b) Urnen­wahl­grab­stätten
Urnen­wahl­grab­stätte für Beiset­zungen in der Erde67,92 €
Urnen­kammer als Einzel­grab­stätte106,36 €
Urnen­kammer als Doppel­grab­stätte174,44 €
Urnen­kammer als Mehrfach­grab­stätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Urnen­kammer als Doppel­grab­stätte68,08 €
Rasen­ur­nen­wahl­grab­stätte mit zentraler Ablage­mög­lichkeit53,64 €
Rasen­ur­nen­wahl­grab­stätte mit indivi­du­eller Ablage­mög­lichkeit59,56 €
Urnen­wahl­grab­stätte im Trauerhain56,16 €
Urnen­wahl­grab­stätte im Trauerwald54,12 €
Famili­en­ur­nen­wahl­grab­stätte für bis zu 4 Urnen im gärtner­be­treuten Grabfeld44,40 €
Partner­ur­nen­wahl­grab­stätte für bis zu 2 Urnen im gärtner­be­treuten Grabfeld38,76 €
Einzel­ur­nen­wahl­grab­stätte für 1 Urne im gärtner­be­treuten Grabfeld36,40 €

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in der offizi­ellen Gebüh­ren­ordnung PDF der Stadt Frankfurt am Main.

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