Friedhofsgebühren in Frankfurt am Main auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie die Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt am Main möglichst übersichtlich aufbereitet.

Frankfurt am Main Fluss und Skyline

Die Satzung wurde gemäß den §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen und ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Sie enthält die verschiedenen Gebührenordnungen für Verwaltungsaufgaben, Bestattungen und die Nutzung der Trauerhalle sowie anderer Einrichtungen.

Übersicht der Gebühren

Verwaltungsgebühren

In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung der Stadt Frankfurt. Diese umfassen unter anderem die Übertragung von Nutzungsrechten sowie Genehmigungen für bestimmte Amtshandlungen.

LeistungGebühr
Übertragung eines Nutzungsrechtes.89 €
Erteilung oder Ablehnung einer Ausnahme gemäß § 38 Abs. 3 der Friedhofsordnung.67 €
Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags auf Umbettung/Ausgrabung.311 €
Bearbeitung eines Antrages zur Genehmigung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von über 50 cm und/oder einer sonstigen Grabausstattung mit einer Höhe von über 50 cm – auch in Kombination mit den unter 1.5 aufgeführten Grabausstattungen.133 €
Bearbeitung eines Antrages zur Genehmigung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von bis zu 50 cm und/oder einer sonstigen Grabausstattung von bis zu 50 cm und/oder einer Grabmalplatte und/oder einer Grabplatte für Urnenkammern und/oder einer Einfassung und/oder einer Abdeckung.100 €

Die genannten Gebühren decken die notwendigen Bearbeitungen und Entscheidungen der Stadt Frankfurt im Rahmen der Friedhofsverwaltung ab. Es besteht kein Anspruch auf Ermäßigung bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer Leistungen.

Bestattungsgebühren

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen. Die Gebühren decken verschiedene Arten von Bestattungen wie Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen ab, inklusive spezifischer Leistungen.

Erdbestattungen

LeistungGebühr
Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.596 €
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr983 €
Nicht-Bestattungspflichtige499 €

Die Gebühren für Erdbestattungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Benutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges am Tag der Bestattung.
  • Überführung des Sarges zur Grabstätte (innerhalb des Friedhofs).
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte (ausgenommen Gruft).
  • Einsenken des Sarges.
  • Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
  • Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.

Urnenbeisetzungen

LeistungGebühr
In einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in einer Erdgrabstätte1.006 €
In einer Kammer/Röhre789 €

Die Gebühren für Urnenbeisetzungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte.
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte.
  • Einsenken der Urne.
  • Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
  • Aufbewahrung der Urne.
  • Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Gebührenermäßigung.

Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen auf den städtischen Friedhöfen. Diese Gebühren decken die notwendigen Amtshandlungen bei der Entnahme und erneuten Beisetzung von Särgen und Urnen.

LeistungGebühr (Euro)
Ausgrabung eines Sarges vor Ablauf der Ruhefrist2.457 €
Ausgrabung eines Sarges nach Ablauf der Ruhefrist2.026 €
Ausgrabung und Entnahme einer Urne791 €
Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer oder mehrerer Urnen in derselben Grabstätte1.006 €

Die Gebühren für Ausgrabungen beinhalten folgende Leistungen:

  • Ausheben und Schließen der Grabstätte bzw. Öffnen und Schließen einer Kammer/Röhre.
  • Herausnahme der/des Verstorbenen, deren oder dessen Reste oder der Urne aus der Grabstätte.
  • Transport der/des Verstorbenen, deren oder dessen Reste oder der Urne in einem von Dritten zu stellenden Behältnis zum Totenhaus des Friedhofes.
  • Benutzung des Totenhauses am Tag der Ausgrabung.
  • Aufbewahrung der Urne.
  • Versand der Urne an eine andere Friedhofsverwaltung (wenn notwendig).

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume

Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sowie weiterer Räume im Zusammenhang mit Trauerfeiern und Bestattungen.

Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier

LeistungGebühr
Kategorie A / 30 Minuten252 €
Kategorie A / 60 Minuten504 €
Kategorie A / 90 Minuten756 €
Kategorie A, Verlängerung je angefangene 15 Minuten126 €
Kategorie B / 30 Minuten234 €
Kategorie B / 60 Minuten468 €
Kategorie B / 90 Minuten702 €
Kategorie B, Verlängerung je angefangene 15 Minuten117 €
Kategorie C / 30 Minuten38 €
Kategorie C / 60 Minuten76 €
Kategorie C / 90 Minuten114 €
Kategorie C, Verlängerung je angefangene 15 Minuten19 €

Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle beinhalten folgende Leistungen:

  • Benutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges am Tag der Trauerfeier
  • Gestellung einer Grunddekoration mit Pflanzen und Kerzenleuchtern
  • Gestellung eines Pultes oder Tisches
  • Nutzung der stadteigenen Musikanlagen

Nutzung der Trauerhalle ohne Trauerfeier

LeistungGebühr
Kategorie A / je 15 Minuten126 €
Kategorie B / je 15 Minuten117 €
Kategorie C / je 15 Minuten19 €

Nutzung von sonstigen Räumen (Totenhäuser, Tiefkühlzellen und Ritusraum) als Nebenleistung zur Bestattung oder Nutzung der Trauerhalle

RaumGebühr
Nutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges je Kalendertag138 €
Unterstellung in Tiefkühlzelle/-raum je Kalendertag180 €
Raum für rituelle Waschung193 €

Alleinige Nutzung von sonstigen Räumen

RaumGebühr
Nutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges je Kalendertag138 €
Unterstellung in Tiefkühlzelle/-raum je Kalendertag180 €
Raum für rituelle Waschung193 €

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Grabnutzungen

In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für die Nutzung verschiedener Grabarten auf den städtischen Friedhöfen, einschließlich Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Reihengrabstätten sowie die Verlängerung und den Vorauserwerb von Nutzungsrechten.

Wahlgrabstätten (Nutzungsdauer für 25 Jahre)

ErdwahlgrabstättenGebühr‎‎‎‎
Erdwahlgrabstätte als Einzelwahlgrabstätte1.751 €
Erdwahlgrabstätte als Doppelwahlgrabstätte2.803 €
Erdwahlgrabstätte als Mehrfachgrabstätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelwahlgrabstätte1.328 €
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – ohne Aufbau, pro Einheit (Nutzungsdauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Beseitigung)9.806 €
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – mit Aufbau, pro Einheit (Nutzungsdauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Beseitigung)16.174 €
Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld1.436 €
Raseneinzelerdwahlgrabstätte2.397 €
Rasendoppelerdwahlgrabstätte4.222 €

Die Gebühren für ausgemauerte Erdwahlgrabstätten beinhalten die Zulassung der Ausmauerung für die Dauer von 40 Jahren sowie die Beseitigung der Gruft. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

UrnenwahlgrabstättenGebühr
Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde1.698 €
Urnenkammer als Einzelgrabstätte2.659 €
Urnenkammer als Doppelgrabstätte4.361 €
Urnenkammer als Mehrfachgrabstätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelgrabstätte1.702 €
Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit1.341 €
Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit1.489 €
Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain1.404 €
Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald1.353 €
Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld1.110 €
Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld969 €
Einzelurnenwahlgrabstätte für 1 Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld910 €

Die Gebühr für die Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald umfasst ein Namensschild mit Geburts- und Sterbedaten. Die Nichtinanspruchnahme des Schildes berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.

Reihengrabstätten (Nutzungsdauer für 20 Jahre)

ErdreihengrabstättenGebühr
Erdreihengrabstätte1.117 €
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr (Nutzungsdauer für 15 Jahre)350 €
Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige (Nutzungsdauer für 15 Jahre)217 €
Rasenerdreihengrabstätte1.703 €
Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld1.048 €
UrnenreihengrabstättenGebühr
Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde435 €
Rasenurnenreihengrabstätte932 €
Urnenreihengrabstätte im Trauerhain1.015 €
Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld737 €


Verlängerung und Vorauserwerb von Nutzungsrechten

Art der GrabstätteGebühr pro Jahr
Die Gebühr beträgt für jedes Jahr bei:
a) Erdwahlgrabstätten
Einzelwahlgrabstätte70,04 €
Doppelwahlgrabstätte112,12 €
Mehrfachgrabstätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelwahlgrabstätte53,12 €
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – ohne Aufbau245,15 €
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – mit Aufbau404,35 €
Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld57,44 €
Raseneinzelerdwahlgrabstätte95,88 €
Rasendoppelerdwahlgrabstätte168,88 €
b) Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde67,92 €
Urnenkammer als Einzelgrabstätte106,36 €
Urnenkammer als Doppelgrabstätte174,44 €
Urnenkammer als Mehrfachgrabstätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Urnenkammer als Doppelgrabstätte68,08 €
Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit53,64 €
Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit59,56 €
Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain56,16 €
Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald54,12 €
Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld44,40 €
Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld38,76 €
Einzelurnenwahlgrabstätte für 1 Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld36,40 €

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Gebührenordnung PDF der Stadt Frankfurt am Main.

Ebenfalls interessant: Die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt.

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