Friedhofsgebühren in Frankfurt am Main auf einen Blick
Auf dieser Seite finden Sie die Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt am Main möglichst übersichtlich aufbereitet.
Die Satzung wurde gemäß den §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen und ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Sie enthält die verschiedenen Gebührenordnungen für Verwaltungsaufgaben, Bestattungen und die Nutzung der Trauerhalle sowie anderer Einrichtungen.
Übersicht der Gebühren
- Verwaltungsgebühren – Gebühren für Verwaltungsaufgaben wie z. B. die Übertragung von Nutzungsrechten.
- Bestattungsgebühren – Gebühren für verschiedene Arten von Bestattungen wie Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen.
- Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen – Gebühren für das Ausgraben und erneute Beisetzen von Verstorbenen.
- Nutzung der Trauerhalle und anderer Räume – Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume.
- Grabnutzungen – Gebühren für Wahl- und Reihengrabstätten sowie die Verlängerung und Vorauserwerb von Nutzungsrechten.
Verwaltungsgebühren
In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung der Stadt Frankfurt. Diese umfassen unter anderem die Übertragung von Nutzungsrechten sowie Genehmigungen für bestimmte Amtshandlungen.
Leistung | Gebühr |
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Übertragung eines Nutzungsrechtes. | 89 € |
Erteilung oder Ablehnung einer Ausnahme gemäß § 38 Abs. 3 der Friedhofsordnung. | 67 € |
Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags auf Umbettung/Ausgrabung. | 311 € |
Bearbeitung eines Antrages zur Genehmigung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von über 50 cm und/oder einer sonstigen Grabausstattung mit einer Höhe von über 50 cm – auch in Kombination mit den unter 1.5 aufgeführten Grabausstattungen. | 133 € |
Bearbeitung eines Antrages zur Genehmigung eines stehenden Grabmals mit einer Höhe von bis zu 50 cm und/oder einer sonstigen Grabausstattung von bis zu 50 cm und/oder einer Grabmalplatte und/oder einer Grabplatte für Urnenkammern und/oder einer Einfassung und/oder einer Abdeckung. | 100 € |
Die genannten Gebühren decken die notwendigen Bearbeitungen und Entscheidungen der Stadt Frankfurt im Rahmen der Friedhofsverwaltung ab. Es besteht kein Anspruch auf Ermäßigung bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer Leistungen.
Bestattungsgebühren
Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen. Die Gebühren decken verschiedene Arten von Bestattungen wie Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen ab, inklusive spezifischer Leistungen.
Erdbestattungen
Leistung | Gebühr |
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Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.596 € |
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 983 € |
Nicht-Bestattungspflichtige | 499 € |
Die Gebühren für Erdbestattungen beinhalten folgende Leistungen:
- Benutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges am Tag der Bestattung.
- Überführung des Sarges zur Grabstätte (innerhalb des Friedhofs).
- Ausheben und Schließen der Grabstätte (ausgenommen Gruft).
- Einsenken des Sarges.
- Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
- Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.
Urnenbeisetzungen
Leistung | Gebühr |
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In einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in einer Erdgrabstätte | 1.006 € |
In einer Kammer/Röhre | 789 € |
Die Gebühren für Urnenbeisetzungen beinhalten folgende Leistungen:
- Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte.
- Ausheben und Schließen der Grabstätte.
- Einsenken der Urne.
- Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist.
- Aufbewahrung der Urne.
- Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof.
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Gebührenermäßigung.
Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen auf den städtischen Friedhöfen. Diese Gebühren decken die notwendigen Amtshandlungen bei der Entnahme und erneuten Beisetzung von Särgen und Urnen.
Leistung | Gebühr (Euro) |
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Ausgrabung eines Sarges vor Ablauf der Ruhefrist | 2.457 € |
Ausgrabung eines Sarges nach Ablauf der Ruhefrist | 2.026 € |
Ausgrabung und Entnahme einer Urne | 791 € |
Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer oder mehrerer Urnen in derselben Grabstätte | 1.006 € |
Die Gebühren für Ausgrabungen beinhalten folgende Leistungen:
- Ausheben und Schließen der Grabstätte bzw. Öffnen und Schließen einer Kammer/Röhre.
- Herausnahme der/des Verstorbenen, deren oder dessen Reste oder der Urne aus der Grabstätte.
- Transport der/des Verstorbenen, deren oder dessen Reste oder der Urne in einem von Dritten zu stellenden Behältnis zum Totenhaus des Friedhofes.
- Benutzung des Totenhauses am Tag der Ausgrabung.
- Aufbewahrung der Urne.
- Versand der Urne an eine andere Friedhofsverwaltung (wenn notwendig).
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume
Dieser Abschnitt beschreibt die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sowie weiterer Räume im Zusammenhang mit Trauerfeiern und Bestattungen.
Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier
Leistung | Gebühr |
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Kategorie A / 30 Minuten | 252 € |
Kategorie A / 60 Minuten | 504 € |
Kategorie A / 90 Minuten | 756 € |
Kategorie A, Verlängerung je angefangene 15 Minuten | 126 € |
Kategorie B / 30 Minuten | 234 € |
Kategorie B / 60 Minuten | 468 € |
Kategorie B / 90 Minuten | 702 € |
Kategorie B, Verlängerung je angefangene 15 Minuten | 117 € |
Kategorie C / 30 Minuten | 38 € |
Kategorie C / 60 Minuten | 76 € |
Kategorie C / 90 Minuten | 114 € |
Kategorie C, Verlängerung je angefangene 15 Minuten | 19 € |
Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle beinhalten folgende Leistungen:
- Benutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges am Tag der Trauerfeier
- Gestellung einer Grunddekoration mit Pflanzen und Kerzenleuchtern
- Gestellung eines Pultes oder Tisches
- Nutzung der stadteigenen Musikanlagen
Nutzung der Trauerhalle ohne Trauerfeier
Leistung | Gebühr |
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Kategorie A / je 15 Minuten | 126 € |
Kategorie B / je 15 Minuten | 117 € |
Kategorie C / je 15 Minuten | 19 € |
Nutzung von sonstigen Räumen (Totenhäuser, Tiefkühlzellen und Ritusraum) als Nebenleistung zur Bestattung oder Nutzung der Trauerhalle
Raum | Gebühr |
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Nutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges je Kalendertag | 138 € |
Unterstellung in Tiefkühlzelle/-raum je Kalendertag | 180 € |
Raum für rituelle Waschung | 193 € |
Alleinige Nutzung von sonstigen Räumen
Raum | Gebühr |
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Nutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung eines Sarges je Kalendertag | 138 € |
Unterstellung in Tiefkühlzelle/-raum je Kalendertag | 180 € |
Raum für rituelle Waschung | 193 € |
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
Grabnutzungen
In diesem Abschnitt finden Sie die Gebühren für die Nutzung verschiedener Grabarten auf den städtischen Friedhöfen, einschließlich Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Reihengrabstätten sowie die Verlängerung und den Vorauserwerb von Nutzungsrechten.
Wahlgrabstätten (Nutzungsdauer für 25 Jahre)
Erdwahlgrabstätten | Gebühr |
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Erdwahlgrabstätte als Einzelwahlgrabstätte | 1.751 € |
Erdwahlgrabstätte als Doppelwahlgrabstätte | 2.803 € |
Erdwahlgrabstätte als Mehrfachgrabstätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelwahlgrabstätte | 1.328 € |
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – ohne Aufbau, pro Einheit (Nutzungsdauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Beseitigung) | 9.806 € |
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – mit Aufbau, pro Einheit (Nutzungsdauer für 40 Jahre inkl. Zulassung, Ausmauerung und Beseitigung) | 16.174 € |
Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld | 1.436 € |
Raseneinzelerdwahlgrabstätte | 2.397 € |
Rasendoppelerdwahlgrabstätte | 4.222 € |
Die Gebühren für ausgemauerte Erdwahlgrabstätten beinhalten die Zulassung der Ausmauerung für die Dauer von 40 Jahren sowie die Beseitigung der Gruft. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
Urnenwahlgrabstätten | Gebühr |
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Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde | 1.698 € |
Urnenkammer als Einzelgrabstätte | 2.659 € |
Urnenkammer als Doppelgrabstätte | 4.361 € |
Urnenkammer als Mehrfachgrabstätte, pro Einheit, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelgrabstätte | 1.702 € |
Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit | 1.341 € |
Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit | 1.489 € |
Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain | 1.404 € |
Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald | 1.353 € |
Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld | 1.110 € |
Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld | 969 € |
Einzelurnenwahlgrabstätte für 1 Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld | 910 € |
Die Gebühr für die Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald umfasst ein Namensschild mit Geburts- und Sterbedaten. Die Nichtinanspruchnahme des Schildes berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
Reihengrabstätten (Nutzungsdauer für 20 Jahre)
Erdreihengrabstätten | Gebühr |
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Erdreihengrabstätte | 1.117 € |
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr (Nutzungsdauer für 15 Jahre) | 350 € |
Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige (Nutzungsdauer für 15 Jahre) | 217 € |
Rasenerdreihengrabstätte | 1.703 € |
Erdreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld | 1.048 € |
Urnenreihengrabstätten | Gebühr |
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Urnenreihengrabstätte für Beisetzungen in der Erde | 435 € |
Rasenurnenreihengrabstätte | 932 € |
Urnenreihengrabstätte im Trauerhain | 1.015 € |
Urnenreihengrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld | 737 € |
Verlängerung und Vorauserwerb von Nutzungsrechten
Art der Grabstätte | Gebühr pro Jahr |
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Die Gebühr beträgt für jedes Jahr bei: | |
a) Erdwahlgrabstätten | |
Einzelwahlgrabstätte | 70,04 € |
Doppelwahlgrabstätte | 112,12 € |
Mehrfachgrabstätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Doppelwahlgrabstätte | 53,12 € |
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – ohne Aufbau | 245,15 € |
Ausgemauerte Erdwahlgrabstätte (Gruft) – mit Aufbau | 404,35 € |
Erdwahlgrabstätte im gärtnerbetreuten Grabfeld | 57,44 € |
Raseneinzelerdwahlgrabstätte | 95,88 € |
Rasendoppelerdwahlgrabstätte | 168,88 € |
b) Urnenwahlgrabstätten | |
Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen in der Erde | 67,92 € |
Urnenkammer als Einzelgrabstätte | 106,36 € |
Urnenkammer als Doppelgrabstätte | 174,44 € |
Urnenkammer als Mehrfachgrabstätte, zusätzlich zur Gebühr für eine Urnenkammer als Doppelgrabstätte | 68,08 € |
Rasenurnenwahlgrabstätte mit zentraler Ablagemöglichkeit | 53,64 € |
Rasenurnenwahlgrabstätte mit individueller Ablagemöglichkeit | 59,56 € |
Urnenwahlgrabstätte im Trauerhain | 56,16 € |
Urnenwahlgrabstätte im Trauerwald | 54,12 € |
Familienurnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld | 44,40 € |
Partnerurnenwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen im gärtnerbetreuten Grabfeld | 38,76 € |
Einzelurnenwahlgrabstätte für 1 Urne im gärtnerbetreuten Grabfeld | 36,40 € |
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Gebührenordnung PDF der Stadt Frankfurt am Main.
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