Seebe­stattung in Frankfurt am Main

Seebestattung am Meer mit Sonnenuntergang

Die Seebe­stattung ist eine besondere Form der Bestattung, bei der die Asche des Verstor­benen auf hoher See beigesetzt wird. 

Nach der Einäscherung im Krema­torium wird die Asche in eine biolo­gisch abbaubare Urne umgefüllt. Diese Urne löst sich im Wasser auf.

Die Seebe­stattung erfolgt in einem dafür vorge­se­henen Seegebiet, oft auf einem spezi­ellen Bestat­tungs­schiff.

Trauer­feier auf dem Schiff

Die Angehö­rigen haben dabei die Möglichkeit, die Zeremonie persönlich zu begleiten. Vor der eigent­lichen Beisetzung findet eine Trauer­feier auf dem Schiff statt.

Nach persön­lichen Abschieds­worten und rituellen Handlungen wird die Urne dann behutsam dem Meer übergeben.

Die genauen Koordi­naten der Seebe­stattung werden dokumen­tiert.

Ort der Gedenk­stätte

Oft gibt es auch die Möglichkeit, an einer Gedenk­stätte am Hafen oder online zu gedenken.

Die Seebe­stattung bietet eine alter­native und maritime Form des Abschieds, die oft von Menschen gewählt wird, die eine besondere Affinität zum Meer hatten.

Gesetz­liche Vorschriften

Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu beachten, da diese je nach Land variieren können. Für Deutschland gilt, dass eine Seebe­stattung in Binnen­ge­wässern nicht zulässig und somit auch nicht möglich ist.

Die Seebe­stattung unter­liegt spezi­fi­schen gesetz­lichen Regelungen, die je nach Bundesland variieren können. Die wichtigsten Vorschriften sind:

  1. Einäsche­rungs­pflicht: Eine Seebe­stattung setzt stets eine vorherige Einäscherung des Verstor­benen voraus. Die Asche wird in einer spezi­ellen, wasser­lös­lichen Urne dem Meer übergeben.
  2. Willens­er­klärung: Es muss dokumen­tiert sein, dass der Verstorbene eine Seebe­stattung wünschte. Dies kann durch eine handschrift­liche Verfügung oder eine Erklärung der Angehö­rigen erfolgen.
  3. Behörd­liche Geneh­migung: In einigen Bundes­ländern ist eine behörd­liche Geneh­migung erfor­derlich. Diese wird erteilt, wenn der Wunsch nach einer Seebe­stattung nachge­wiesen ist. (Quelle: Deutsche See-Bestat­tungs-Genos­sen­schaft)
  4. Verwendung spezi­eller Urnen: Es dürfen nur biolo­gisch abbaubare Urnen verwendet werden, die sich im Meer vollständig auflösen, um Umwelt­be­las­tungen zu vermeiden.
  5. Beiset­zungs­ge­biete: Die Beisetzung erfolgt in festge­legten Seege­bieten außerhalb der Dreimei­lenzone, um Fischerei und Wasser­sport nicht zu beein­träch­tigen. (Quelle: Wikipedia)

Es ist ratsam, sich bei einem Bestat­tungs­un­ter­nehmen oder den zustän­digen Behörden über die spezi­fi­schen Regelungen des jewei­ligen Bundes­landes zu infor­mieren.

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